FACHPRAXIS FÜR OSTEOPATHIE

in Markneukirchen / Vogtland

Hypnose / Rückführung (Reinkarnation)

Das Wort Hypnose geht auf Hypnos zurück, dem griechischen Gott des Schlafes.

Die hypnotische Trance gilt heute als eigenständiger Bewusstseinszustand, der weder dem Schlaf noch einem normalen Wachzustand gleicht. Trance ist eine Reise in die eigene Mitte.

Logo Hypnose-CoachBei der Heilhypnose wird dieser Zustand bewusst herbeigeführt. Die Hypnose ist ein Weg zur Kommunikation mit dem Unbewusstsein. Im Vorgespräch werden die Ziele mit dem Patienten festgelegt. Durch sanftes Sprechen wird der Patient anschließend in Trance geführt. Während der Behandlung hört der Patient alles und nimmt auch alles wahr, was um ihn herum geschieht. Er hat immer Verbindung zum Therapeuten und kann sich nach der Hypnose an alles erinnern. Das Unbewusstsein wird geöffnet und über Suggestionen und bildhafte Vorstellungen wird versucht eingefahrene Verhaltensmuster zu verändern, seelische Blockaden zu lösen und die Selbstheilungskräfte anzuregen.

Alles was man im Leben erlebt hat ist im Unbewusstsein gespeichert. In der Hypnose ist die Erinnerungsfähigkeit besonders groß, so dass man sich an alles erinnern kann. Das macht man sich bei einer Rückführungssitzung zu nutze.

Eine Rückführungssitzung ist eine Zeitreise in die Vergangenheit (z.B. Kindheit, frühere Leben). Dabei erlebt man Eindrücke und Ereignisse wie in einem intensiven Traum. Es können Blockaden gelöst werden und karmische Verstrickungen erkannt werden. Man erlangt darüber oft einen Schlüssel zur Einsicht in die Zusammenhänge seiner Störung oder Erkrankung.

Am Ende der Sitzung wird die Trance zurückgenommen und die Wahrnehmung wieder von innen nach außen gelenkt.

Einige Anwendungsmöglichkeiten:

  • Leistungssteigerung in der Schule, im Beruf und im Sport
  • Gewichtsreduktion
  • Raucherentwöhnung
  • Abbau von Ängsten
  • Steigerung des Selbstbewusstseins
  • Stressbewältigung
  • Schmerzbewältigung
  • begleitend bei chronischen Krankheiten

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Privatversicherte Patienten und Patienten mit Zusatzversicherung erhalten nach Abschluss der Behandlungen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Die Behandlungsgebühr ist in bar nach jeder Behandlung zu entrichten.